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Der Vorstand der Mitte Frauen Graubünden sagt 2 x JA zur AHV21

20. August 2022 – Die Mitte Frauen Graubünden erachten die Sanierung der AHV als dringlich und befürworten mit 2 x JA die Reform, AHV21 welche am 25. September 2022 zur Abstimmung kommt. Die Angleichung des Renteneintrittsalters zwischen Mann und Frau ist im Sinne der Gleichberechtigung überfällig und durch die Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsjahrgänge sozial abgefedert. Die Reform wird mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer von der gesamten Gesellschaft solidarisch getragen.

 

 

 

Kompetente Informationen aus erster Hand

Mit Blick auf die anstehende Abstimmung zur AHV-Reform am 25. September 2022 haben die Frauen der Mitte Graubünden und die Frauen der Mitte St. Gallen gemeinsam zu einem Informationsanlass geladen. Expertin am Rednerpult war niemand geringeres als Nationalrätin Ruth Humbel, langjährige Sozialpolitikerin, welche in ihrer Amtszeit fünf Reformversuche miterlebt und mitgeprägt hat. Diesen enormen Erfahrungsschatz hat sie am Donnerstagabend, 11.08. in Landquart mit den zahlreichen Anwesenden geteilt. Kompetent, sachlich aber mit beeindruckenden Fakten zeigte sie die Dringlichkeit der Reform für eine generationengerechte Lösung auf. Unterlegt mit Zahlen des Bundesamtes für Statistik hat sie den Status Quo und die Konsequenzen sowohl bei Ablehnung als auch bei Annahme der Reform präsentiert.

 

Die Reform ist gerecht und nützt den Frauen

Überzeugt von den Erklärungen setzt sich die Mitte Frauen Graubünden im Abstimmungskampf für 2x JA ein. «Die Reform ist fair: Fair für alle, weil sie die Gleichstellung der Geschlechter wiederherstellt, die bei der Einführung 1946 bestand. Fair für die Übergangsgeneration der Frauen, die eine Kompensation erhalten. Und fair für die Jungen, die damit wieder Aussicht auf eine sichere Rente haben», argumentiert Sandra Baltermia-Guetg, Präsidentin der Mitte Frauen Graubünden. Die Mitte Frauen Graubünden sehen keine Benachteiligungen für Frauen, weil die hohen Ausgleichsmassnahmen die Angleichung sozial abfedern. Der Rentenzuschlag wird allen Frauen der Übergangsjahrgänge lebenslänglich zusätzlich ausbezahlt und dieser unterliegt nicht dem Ehepaarplafond von verheirateten Frauen. Mit der Erhöhung der Mehrwertsteuer trägt die gesamte Gesellschaft solidarisch zur Stabilisierung der AHV bei.